Lüftung
Die EnEV 2009 und die DIN 1946-6 macht ein Lüftungskonzept in Neubauten und sanierten Wohngebäude zur Pflicht.
Reißler ist Ihr Ansprechpartner für professionelle Lüftungssysteme.
Die EnEV 2009 und die DIN 1946-6 macht ein Lüftungskonzept in Neubauten und sanierten Wohngebäude zur Pflicht.
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Die EnEV 2009 und die DIN 1946-6 macht ein Lüftungskonzept in Neubauten und sanierte Wohngebäude zur Pflicht.
Die aktuelle Energieeinsparverordnung EnEV schreibt in § 6 vor, dass Gebäude luftdicht nach dem Stand der Technik zu errichten sind. Gleichzeitig muss der zum Zweck der Gesundheit und Beheizung notwendige Mindestluftwechsel sichergestellt werden.
Wir von Reißler wissen, welches Lüftungskonzept für Ihr Projekt Sinn macht. Fragen Sie uns.